
Zum Vertragsende die Verwaltung wechseln
Ein auslaufender Vertrag ist der natürliche Zeitpunkt, über einen Verwalterwechsel zu entscheiden. Vielleicht wünscht sich Ihre Gemeinschaft schon länger etwas anderes, vielleicht möchte auch die bisherige Verwaltung den Vertrag auslaufen lassen. In beiden Fällen endet die Zusammenarbeit einfach zum vereinbarten Termin.
Was jetzt wichtig ist
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt
Sobald klar ist, dass Ihr Vertrag ausläuft, können Sie loslegen: Verwaltungen kennenlernen, Angebote vergleichen und herausfinden, wer zu Ihrem Haus passt. Muss es schneller gehen, finden wir gemeinsam einen Weg.
Angebote mit der Einladung verschicken
Über die neue Verwaltung entscheidet die Eigentümerversammlung. Am besten liegen die Angebote schon der Einladung bei. So können sich alle Eigentümer vorbereiten und die Versammlung kann direkt entscheiden. Bei der Wahl einer neuen Verwaltung erwartet auch die Rechtsprechung, dass die Eigentümer mehrere Angebote vergleichen können.
Einladen wird die bisherige Verwaltung, mindestens drei Wochen vor der Versammlung.
Wann endet Ihr Vertrag?
Das steht im Verwaltervertrag und im Beschluss, mit dem die Verwaltung gewählt wurde – im Protokoll und in der Beschluss-Sammlung. Diese Wahl heißt im Gesetz Bestellung. Sie gilt höchstens fünf Jahre und der Vertrag läuft in der Regel genauso lange. Außerdem kann jeder Eigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.
In fünf Schritten zur neuen Verwaltung
Ihre Gemeinschaft entscheidet, um alles andere kümmern wir uns.
Anfrage
Sie erzählen uns in wenigen Schritten von Ihrer Anlage und Ihrer Situation. Wir melden uns mit einem ersten Angebot.
Kennenlernen
Im Gespräch klären wir Ihre Fragen und finden heraus, ob wir zueinander passen.
Besichtigung
Wir sehen uns die Anlage mit dem Beirat an, denn wir wollen Ihre Situation verstehen, bevor wir uns festlegen. Danach steht das Angebot und Sie erhalten die Texte für Einladung und Beschluss.
Versammlung
Wir stellen uns auf Ihrer Versammlung vor und beantworten die Fragen der Eigentümer. Für die Wahl genügt die einfache Mehrheit.
Übergabe
Wir fordern die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an, informieren Eigentümer und Dienstleister und übernehmen.
So kommt Ihre Versammlung zustande
In der Regel lädt die bisherige Verwaltung zur Versammlung ein. Das gehört zu ihren Aufgaben, solange sie im Amt ist – und läuft ihr Vertrag aus, sorgt sie meist selbst dafür, dass die Gemeinschaft über die Verwaltung entscheidet.
Kommt keine Einladung zustande, ist Ihre Gemeinschaft dennoch handlungsfähig: Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann eine Versammlung verlangen. Notfalls lädt der Beirat selbst ein. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gern dabei.

Die ersten Monate mit ZenEstate
Nach der Wahl beginnt unsere Arbeit. Eine Person aus unserem Team begleitet die Übernahme von Anfang bis Ende. Danach betreut eine feste Ansprechperson Ihr Haus, mit Vertretung für Urlaub und Krankheit. Von der Übernahme bekommen Sie wenig mit – darum kümmern wir uns.
Unterlagen übernehmen
Wir stimmen uns mit der bisherigen Verwaltung ab und kümmern uns darum, dass alle Unterlagen vollständig bei uns ankommen. Die wichtigsten digitalisieren wir für das Onlineportal.
Alle informieren
Wir begrüßen alle Eigentümer, informieren Dienstleister und Versorger und richten Konten und Buchhaltung bei uns ein.
Auftaktgespräch mit dem Beirat
Zu Beginn setzen wir uns mit dem Beirat zusammen, halten offene Punkte fest und besprechen, was zuerst ansteht.
Wenn die Übergabe mehr Zeit braucht
Jede Übergabe ist anders. Wir haben schon sehr unterschiedliche begleitet und am Ende alles geregelt.
Wie viel Arbeit die Übernahme macht, hängt davon ab, was übergeben wird. Wo Buchhaltung oder Abrechnungen ergänzt werden müssen, arbeiten wir sie nach. Zusätzlichen Aufwand sprechen wir vorher mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Viele Gemeinschaften wechseln zum Jahresbeginn. Bei ZenEstate übernehmen wir zu jedem Monatsbeginn – so richtet sich der Termin ganz nach Ihrem Vertrag und Ihrer Gemeinschaft.
Eine genaue Kostenübersicht erhalten Sie mit unserem Angebot. Kommt später zusätzlicher Aufwand hinzu, sprechen wir ihn vorher mit Ihnen ab.
Wer sich in Ihrem Haus bewährt hat, bleibt – wir arbeiten gern mit Firmen, die Ihr Haus schon kennen. Bei Bedarf bringen wir Firmen aus unserem Netzwerk mit.
Wir führen es weiter. Was Ihre Gemeinschaft beschlossen hat, setzen wir um, auch mit den Firmen, die Sie bereits beauftragt haben. Liegt schon ein passendes Angebot vor, beschließen Sie es am besten noch vor dem Wechsel. Fachfirmen planen oft Monate im Voraus – so bleibt Ihr Projekt im Zeitplan.
Mindestens zwei. Dann können die Eigentümer Leistung und Preis vergleichen und auf einer guten Grundlage entscheiden.
Ja. Gewährleistungsansprüche begleiten wir mit besonderer Sorgfalt, von der Mängelliste bis zur Abstimmung mit Bauträger, Sachverständigen und Anwalt. Gut zu wissen: Die erste Verwaltung nach Begründung des Wohnungseigentums wird höchstens für drei Jahre bestellt. So bleibt Zeit, Ansprüche vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistung zu verfolgen.
Diese Seite gibt einen Überblick nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Für Ihren Einzelfall empfehlen wir eine Rechtsberatung.

Bereit für den Wechsel?
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