Sandsteinfassade mit Fensterraster im Abendlicht

Hausverwaltung wechseln

Sie denken über eine neue Hausverwaltung nach? Hier erfahren Sie, wie ein Wechsel abläuft und wie Sie ihn in Ihrer Gemeinschaft anstoßen. Wir begleiten Sie gern dabei.

In fünf Schritten zur neuen Verwaltung

Ihre Gemeinschaft entscheidet, um alles andere kümmern wir uns.

  1. Anfrage

    Sie erzählen uns in wenigen Schritten von Ihrer Anlage und Ihrer Situation. Wir melden uns mit einem ersten Angebot.

  2. Kennenlernen

    Im Gespräch klären wir Ihre Fragen und finden heraus, ob wir zueinander passen.

  3. Besichtigung

    Wir sehen uns die Anlage mit dem Beirat an, denn wir wollen Ihre Situation verstehen, bevor wir uns festlegen. Danach steht das Angebot und Sie erhalten die Texte für Einladung und Beschluss.

  4. Versammlung

    Wir stellen uns auf Ihrer Versammlung vor und beantworten die Fragen der Eigentümer. Für die Wahl genügt die einfache Mehrheit.

  5. Übergabe

    Wir fordern die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an, informieren Eigentümer und Dienstleister und übernehmen.

Ausführlich für Ihre Situation:Unser Verwaltervertrag läuft aus Unsere Verwaltung hört auf Wir wollen wechseln

Noch unentschlossen?

Oft beginnt ein Wechsel mit dem Wunsch, dass im Haus wieder mehr vorangeht. Drei Fragen helfen beim nächsten Schritt.

Ist ein Wechsel der richtige Schritt?

Kommen Ihre Vorhaben voran, etwa eine anstehende Sanierung? Erhalten Sie Abrechnungen und Protokolle pünktlich und fühlen Sie sich gut informiert? Wünschen Sie sich hier mehr, lohnt es sich, Angebote einzuholen. Das ist ganz unverbindlich.

Wie überzeugen wir die Miteigentümer?

Gewinnen Sie zuerst den Beirat und einige Miteigentümer, die ähnlich denken. Gemeinsam lässt sich das Thema leichter in die Gemeinschaft tragen. Ein Vergleichsangebot gibt allen eine konkrete Grundlage.

Für die Wahl einer neuen Verwaltung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Seit der WEG-Reform 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer teilnehmen. Wer verhindert ist, erteilt eine Vollmacht.

Auf der Versammlung stellen wir uns selbst vor und beantworten die Fragen der Eigentümer.

Woran erkennen wir, dass es passt?

Fachliche Qualifikation dürfen Sie voraussetzen. Entscheidend ist, ob die Verwaltung zu Ihrem Haus passt: zu seiner Größe, seinen Vorhaben und dazu, wie Ihre Gemeinschaft zusammenarbeiten möchte. Verwaltung ist ein Dienstleistungsgeschäft – deshalb sollte es vor allem menschlich passen.

Das finden Sie am besten im persönlichen Gespräch heraus. Besuchen Sie uns im Büro und sehen Sie sich an, wie unsere Abrechnungen und Protokolle aussehen.

Unser Verwaltervertrag hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bisher hat uns jede Gemeinschaft erneut gewählt, wenn unser Vertrag auslief.

Blätter eines Gummibaums vor heller Wand

Häufige Fragen

Zum Wechsel

Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Viele Gemeinschaften wechseln zum Jahresbeginn. Bei ZenEstate übernehmen wir zu jedem Monatsbeginn – so richtet sich der Termin ganz nach Ihrem Vertrag und Ihrer Gemeinschaft.

Eine genaue Kostenübersicht erhalten Sie mit unserem Angebot. Kommt später zusätzlicher Aufwand hinzu, sprechen wir ihn vorher mit Ihnen ab.

Wer sich in Ihrem Haus bewährt hat, bleibt – wir arbeiten gern mit Firmen, die Ihr Haus schon kennen. Bei Bedarf bringen wir Firmen aus unserem Netzwerk mit.

Wir führen es weiter. Was Ihre Gemeinschaft beschlossen hat, setzen wir um, auch mit den Firmen, die Sie bereits beauftragt haben. Liegt schon ein passendes Angebot vor, beschließen Sie es am besten noch vor dem Wechsel. Fachfirmen planen oft Monate im Voraus – so bleibt Ihr Projekt im Zeitplan.

Wir übernehmen alle Unterlagen von der bisherigen Verwaltung und digitalisieren das laufende Jahr sowie die wichtigsten Dokumente: Teilungserklärung, Energieausweis, Beschluss-Sammlung und Protokolle. Im Onlineportal haben alle Eigentümer jederzeit Zugriff darauf.

Zur Zusammenarbeit

Ja. Jedes Haus hat einen festen Ansprechpartner und eine feste Vertretung. Bei größeren Vorhaben und rechtlichen Fragen kommt zusätzliche Unterstützung aus unserem Team dazu.

Am einfachsten per E-Mail. Sie erhalten in der Regel noch am selben Tag eine Rückmeldung.

Ja. Alles, was das Haus betrifft – vom Wasserschaden bis zur überquellenden Mülltonne – kann uns jeder melden. Angelegenheiten aus einem Mietverhältnis klären Mieter dagegen mit ihrem Vermieter.

Ja. Auf Wunsch führen wir Versammlungen hybrid durch, also vor Ort und online mit Rede- und Stimmrecht. Die Online-Teilnahme beschließt Ihre Gemeinschaft einmal vorab. Das Protokoll wird digital unterschrieben und direkt verschickt.

Ja. Verwalten wir Ihre Gemeinschaft, übernehmen wir auf Wunsch auch die Sondereigentumsverwaltung Ihrer vermieteten Wohnung. So haben Sie für Haus und Wohnung einen Ansprechpartner.

In ganz Berlin – und nur hier. Unser Büro liegt in Mitte, von dort sind wir in 20 bis 25 Minuten an Ihrem Haus.

Diese Seite gibt einen Überblick nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Für Ihren Einzelfall empfehlen wir eine Rechtsberatung.

Orange Wand mit Schattenstreifen und Sessel

Bereit für den Wechsel?

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